Die Satzung im Vereinsrecht
- Bei jeder Vereinsgründung muss eine Satzung also eine Regelung des Vereinslebens und der Rechtsform wie etwa das Ziel der Gemeinnützigkeit beim Vereinsregister vorgelegt werden. Ohne diese kann keine Gründung erfolgen.
- Der Inhalt in diesem Bereich muss nachfolgende Angaben enthalten. Name und Sitz sowie das Gründungsdatum. Des Weiteren was die Aufgaben und Ziele sind, die erreicht werden sollen. Wichtig ist auch die Regelung der Mitgliedschaft sowie die zu entrichtenden Beiträge.
- Weiter sind Angaben zur Zahl der Vorstände, über Wahlen, über Rechte und Pflichten im Vereinsleben anzugeben. Abzuhaltende Mitgliederversammlungen und die Beschlussverfolgungen gehören ebenfalls zum Inhalt, wie die Angaben zu Änderungen oder dem Auflösen des Vereins.
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